ZEV
seit 2018Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
- Wer mitmacht
- Alle Parteien im Haus mit der Solaranlage
- Leitungen
- Eigene Leitungen hinter einem Netzanschluss
- Voraussetzung
- Anlage mit mindestens 10 % der Anschlussleistung
- Gegenüber dem Netzbetreiber
- Ein einziger Kunde des Netzbetreibers
- Messung
- Ein Zähler des Netzbetreibers, eigene Zähler pro Partei
- Wer abrechnet
- Eigentümerschaft oder ein beauftragter Dienstleister
- Netzentgelt auf dem Solarstrom
- Keines auf dem Solarstrom aus dem eigenen Dach
- Passt für
- Haus mit einem Anschluss, bei Neubau oder neuer Zähleranlage