Solaranlage für Gewerbe und Industrie im Kanton Bern
Betriebe brauchen ihren Strom meist tagsüber, also dann, wenn die Solaranlage produziert. Den grössten Teil des Solarstroms verbrauchen sie deshalb selbst und sparen pro Kilowattstunde den vollen Strompreis. Anlagen von 30 bis 100 kWp kosteten 2025 im Median CHF 1’428 pro kWp ohne MWST.
Rechnen Sie unten mit Ihren Betriebszeiten nach, wie viel Solarstrom Sie selbst brauchen würden. Genau wird es mit Ihrem Lastgang, den wir vor der Offerte auswerten. Mehr über uns als Elektrofachbetrieb für Solaranlagen im Kanton Bern.
- Solarstrom
- Verbrauch
- selbst verbraucht
- Skala bis 50 kW
Vereinfachtes Modell: Verbrauch gleichmässig übers Jahr, in den Betriebszeiten voll, ausserhalb mit der Grundlast des Betriebs. Solarertrag 900 kWh pro kWp im Schweizer Mittel, über Tag und Jahr verteilt nach PVGIS für Bern. Strom zu 21,36 Rp. pro kWh ohne MWST (BKW 2027, Gewerbe mit 150’000 kWh, Durchschnitt inklusive Leistungstarif), Einspeisung zu 7,57 Rp., Betrieb 2,3 bis 3,9 Rp. pro kWh nach BFE. Preis nach der Regression der Preisbeobachtungsstudie 2025. Ohne Speicher, Zins, Abschreibung und Strompreisänderung.
Was kostet und bringt eine Solaranlage im Betrieb?
Pro kWp kosten grosse Anlagen weniger als kleine auf Wohnhäusern, und Betriebe brauchen ihren Strom oft dann, wenn die Sonne scheint. Der Bund zahlt eine Einmalvergütung, und im Geschäftsvermögen lässt sich die Anlage in den ersten Jahren stark abschreiben.
- CHF 1’428
- kostete ein kWp 2025 im Median bei Anlagen von 30 bis 100 kWp, ohne MWST. Von 100 bis 300 kWp waren es CHF 1’102 EnergieSchweiz, Preisbeobachtungsstudie 2025
- 21,36 Rp.
- kostet eine kWh Gewerbestrom 2027 bei der BKW im Mittel, bei 150’000 kWh Verbrauch und ohne MWST. Bei ewb in der Stadt Bern sind es 29,39 Rp. ElCom, Strompreise 2027
- CHF 300
- Einmalvergütung pro kWp für den Teil von 30 bis 100 kWp, darüber CHF 250. Ab 100 kWp kann das Gesuch vor dem Bau eingehen Energieförderungsverordnung, Anhang 2.1
- 50 %
- vom Buchwert lassen sich im Kanton Bern im Jahr der Erstellung und im Folgejahr abschreiben, danach bis 40 % Kanton Bern, Abschreibungsverordnung Art. 11
- 70 %
- der Modulleistung dürfen neue Anlagen bei der BKW ins Netz einspeisen. Eigenverbrauch und Speicher sind nicht begrenzt BKW, netzdienliche Einspeiseregelung
- 10 %
- der anrechenbaren Gebäudefläche: So gross muss die Solaranlage bei neuen Bauten im Kanton Bern seit 2026 mindestens sein, auch bei Hallen Kanton Bern, Energiegesetz Art. 39a
Stand Oktober 2026. Alle Beträge ohne MWST, weil Betriebe die Vorsteuer abziehen.
Für welche Betriebe lohnt sich eine eigene Solaranlage?
Am meisten bringt eine Solaranlage Betrieben, die tagsüber viel Strom brauchen und ein grosses, intaktes Dach haben. Bei einer Anlage mit 100 kWp und 150’000 kWh Verbrauch nutzen Büro, Werkstatt und Laden in unserem Modell 77 bis 81 Prozent des Solarstroms selbst.
Wird die Anlage im Verhältnis zum Verbrauch grösser, sinkt dieser Anteil, weil mittags mehr Strom anfällt, als der Betrieb braucht. Dafür deckt sie einen grösseren Teil des Verbrauchs. Betriebe, die rund um die Uhr laufen, verteilen denselben Verbrauch auf mehr Stunden und brauchen am Mittag weniger davon.
- Büro Mo–Fr, 7–18 Uhr
- Werkstatt Mo–Fr und Sa-Vormittag
- Laden Mo–Sa, 8–19 Uhr
- Produktion zwei Schichten, Mo–Fr
- Kühlung Lebensmittel, jeden Tag
- 100 kWp
- 250 kWp
Modellrechnung wie im Rechner oben. Ihr eigener Wert hängt vom Lastgang ab, den wir vor der Offerte auswerten.
Ein Dach mit Platz und Zukunft
Pro kWp braucht es rund 5 m² Dachfläche, für 100 kWp also etwa 500 m². Solaranlagen halten im Mittel 33 Jahre. Steht in dieser Zeit eine Dachsanierung an, planen wir sie mit der Anlage zusammen.
Strombedarf am Tag
Maschinen, Kälte, Lüftung, Druckluft und das Laden von Firmenfahrzeugen laufen oft dann, wenn die Sonne scheint. Je mehr davon in die Betriebszeit fällt, desto mehr Solarstrom bleibt im Betrieb.
Ein Anschluss, der mitmacht
Ob der Netzanschluss die Leistung der Anlage aufnehmen kann, klären wir vorab mit dem Netzbetreiber. Bei grossen Anlagen kann eine Verstärkung oder eine Begrenzung der Einspeisung nötig sein.
Eigenverbrauch und Lastprofil: so rechnet sich Solarstrom im Betrieb
Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart den Strompreis von rund 21,4 Rappen ohne MWST. Für eingespeisten Strom gab es 2026 im Mittel rund 7,6 Rappen. Der Eigenverbrauch ist damit etwa 3-mal so viel wert wie die Einspeisung.
Wie viel im Betrieb bleibt, zeigt der Lastgang: der Verbrauch in Viertelstunden über ein Jahr. Die Kurve unten zeigt eine Juniwoche einer Werkstatt mit 100 kWp und 150’000 kWh Verbrauch. An Werktagen bleiben 87 Prozent des Solarstroms im Betrieb, am Samstag 44 und am Sonntag 22 Prozent.
- Solarstrom
- Verbrauch
- selbst verbraucht
-
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Lastgang auswerten
Smart Meter erfassen den Verbrauch in Viertelstunden. Seit 2026 können Sie diese Werte der letzten 5 Jahre beim Netzbetreiber abrufen. Die BKW rüstet bis Ende 2027 alle Kunden damit aus. Mit dem Lastgang rechnen wir vor der Offerte durch, wie viel Solarstrom im Betrieb bleibt.
-
Verbrauch in den Mittag legen
Kompressoren, Kühlräume, Boiler und das Laden der Firmenfahrzeuge lassen sich oft in die Stunden mit viel Sonne legen. Eine Steuerung schaltet sie zu, wenn die Anlage mehr liefert, als gerade gebraucht wird.
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Speicher für Abend und Spitzen
Wer mehr als 50’000 kWh bezieht, zahlt bei der BKW zusätzlich einen Leistungstarif von CHF 8,03 bis 16,97 pro kW und Monat, berechnet auf der höchsten Viertelstunde. Ein Batteriespeicher kann solche Spitzen glätten und Solarstrom in den Abend verschieben. Ob er sich rechnet, zeigt der Lastgang. Mehr zu Grösse und Kosten von Batteriespeichern.
-
Überschuss im Quartier verkaufen
Mietet jemand im selben Gebäude, kann der Betrieb den Solarstrom im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch verkaufen. Seit 2026 geht das in einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft auch an Nachbarn in der Gemeinde, mit bis zu 40 Prozent Abschlag auf die Netznutzung. Solarstrom teilen mit ZEV, vZEV oder LEG.
Was kostet eine gewerbliche Solaranlage und wann ist sie amortisiert?
Eine Anlage mit 100 kWp kostet rund CHF 144’000 ohne MWST, davon zahlt der Bund CHF 31’800 als Einmalvergütung. Bei gutem Eigenverbrauch ist sie in rund 9 bis 10 Jahren bezahlt und hält im Mittel 33 Jahre.
Betriebe rechnen ohne MWST, weil sie die Vorsteuer abziehen. Je grösser die Anlage, desto tiefer der Preis pro kWp. Wie sich der Preis bei kleineren Anlagen zusammensetzt, zeigt unsere Kostenübersicht mit Kostenrechner.
| Anlage | pro kWp | Investition | Einmalvergütung | Ertrag pro Jahr | Amortisation |
|---|---|---|---|---|---|
| 30 kWp | CHF 1’800 | CHF 54’000 | − CHF 10’800 | 27’000 kWh | 11–13 Jahre |
| 50 kWp | CHF 1’730 | CHF 87’000 | − CHF 16’800 | 45’000 kWh | 11–12 Jahre |
| 100 kWp | CHF 1’440 | CHF 144’000 | − CHF 31’800 | 90’000 kWh | 9–10 Jahre |
| 200 kWp | CHF 1’060 | CHF 212’000 | − CHF 56’800 | 180’000 kWh | 6–7 Jahre |
| 300 kWp | CHF 940 | CHF 281’000 | − CHF 81’800 | 270’000 kWh | 5 Jahre |
Alle Beträge ohne MWST. Preis pro kWp nach der Regression der Preisbeobachtungsstudie 2025 über alle Grössen. Amortisation wie im Rechner oben, für die fünf Betriebstypen und einen Jahresverbrauch vom 1,5-Fachen des Solarertrags, Strom zu 21,36 Rp. pro kWh. Ohne Zins, Abschreibung und Strompreisänderung.
Förderung und Steuern für Unternehmen
Auch Betriebe erhalten die Einmalvergütung des Bundes: CHF 360 pro kWp für die ersten 30 kWp, CHF 300 für den Teil bis 100 kWp und CHF 250 darüber. Eine Anlage mit 100 kWp erhält so CHF 31’800.
Ab 100 kWp gilt die Anlage als gross. Das Gesuch kann dann schon vor dem Bau eingehen, damit die Vergütung vor der Investition feststeht. Alle Boni und Beiträge der Gemeinden stehen bei den Ansätzen der Einmalvergütung 2026.
| Anlage | Einmalvergütung | Gesuch bei Pronovo |
|---|---|---|
| 30 kWp | CHF 10’800 | nach der Inbetriebnahme |
| 50 kWp | CHF 16’800 | nach der Inbetriebnahme |
| 100 kWp | CHF 31’800 | vor dem Bau möglich |
| 200 kWp | CHF 56’800 | vor dem Bau möglich |
| 300 kWp | CHF 81’800 | vor dem Bau möglich |
Aufdach- oder Flachdachanlagen, angebaut. Grosse Anlagen ab 100 kWp gehen innert 12 Monaten nach der Zusicherung in Betrieb, die Daten beglaubigt eine akkreditierte Auditorin. Quellen: Energieförderungsverordnung, Pronovo-Richtlinie Photovoltaik.
Abschreibung
Im Geschäftsvermögen lässt sich die Anlage im Kanton Bern im Jahr der Erstellung und im Jahr danach mit je bis zu 50 Prozent vom Buchwert abschreiben, danach mit bis zu 40 Prozent. Die Einmalvergütung ziehen Sie vom Anschaffungswert ab, oder Sie buchen sie als Ertrag und schreiben gleich viel ab.
Steuerverwaltung Kanton BernMehrwertsteuer
Als MWST-pflichtiger Betrieb ziehen Sie die Vorsteuer auf Anlage und Betrieb ab. Die Rücklieferung ist zum Normalsatz steuerbar, der Netzbetreiber zahlt die MWST zur Vergütung dazu. Die Einmalvergütung kürzt den Vorsteuerabzug nicht.
ESTV, MWST-Branchen-Info 07Rücklieferung ab 30 kW
Mit Eigenverbrauch gilt die Mindestvergütung von 6 Rappen nur für den Anteil der Leistung unter 30 kW, bei 100 kW sind es im Schnitt noch 1,8 Rappen. Bezahlt wird mindestens der Referenzmarktpreis des Quartals, 2026 zwischen 3,90 und 10,27 Rappen. Ab 150 kW gibt es keine Mindestvergütung mehr.
Energieverordnung Art. 12Solarpflicht bei Neubauten
Neue Bauten und Erweiterungen im Kanton Bern brauchen seit 2026 eine Solaranlage, auch unbeheizte Hallen: mindestens 10 Prozent der anrechenbaren Gebäudefläche, geeignete Dächer zu 60 Prozent. Die Pflicht kann auch ein Dritter erfüllen, zum Beispiel mit Contracting.
Kanton Bern, Vollzugshilfe EN-Solar BEMontage ohne Betriebsunterbruch
Auf einem Gewerbedach arbeiten wir, während unten der Betrieb läuft. Damit das geht, planen wir Kran, Anlieferung und Anschluss mit Ihnen und klären Statik, Brandschutz und Netzanschluss vor dem ersten Modul.
Nach der Inbetriebnahme sehen Sie den Ertrag im Monitoring. Wie es danach weitergeht, zeigt die Seite Wartung und Kontrolle grosser Anlagen.
- Vor der Offerte
Lastgang und Dach prüfen
Wir werten Ihren Lastgang aus und prüfen Aufbau, Abdichtung und Alter des Dachs. Bei Dächern aus der Zeit vor 1990 klären wir, ob Asbest verbaut ist. Faserzement-Wellplatten sind nicht durchbruchsicher und werden nur über Laufstege betreten.
- Planung
Statik und Brandschutz
Eine statische Prüfung zeigt, ob das Dach die Anlage samt Ballast trägt. An Brandmauern unterbrechen wir das Modulfeld auf 1 Meter, ausser die Mauer ragt mindestens 30 cm darüber hinaus. Rauch- und Wärmeabzüge bleiben frei, die Feuerwehr erhält einen Plan mit Modulen, Leitungen und Schaltern.
VKF-Merkblatt Solaranlagen - Vor Baubeginn
Meldung und Anschlussgesuch
Anlagen, die höchstens 1 Meter über den Dachrand ragen und zurückversetzt sind, brauchen keine Baubewilligung. Wir melden sie spätestens 7 Arbeitstage vor Baubeginn über eBau und reichen beim Netzbetreiber das technische Anschlussgesuch ein. Bei der BKW kommen rund 85 Prozent der Anschlüsse ohne Zusatzarbeiten aus. Muss das Netz verstärkt werden, kann das bis zu 2 Jahre dauern.
BKW, Anschlussgesuch - Ab 100 kWp vor dem Bau
Einmalvergütung sichern
Für grosse Anlagen kann das Gesuch bei Pronovo vor dem Bau eingehen. Pronovo sichert die Vergütung dann dem Grundsatz nach zu, die Anlage muss innert 12 Monaten in Betrieb gehen. Kleinere Anlagen melden wir nach der Inbetriebnahme an.
Pronovo, Richtlinie Photovoltaik - Vor der Montage
Montageplan mit Ihrem Betrieb
Kranplatz, Anlieferung und Lagerfläche stimmen wir mit Ihren Abläufen ab. Zufahrten, Laderampen und Fluchtwege bleiben während der ganzen Montage frei.
- Bau
Montage mit Seitenschutz
Ab 2 Metern Absturzhöhe sichern wir alle Dachränder mit einem durchgehenden Seitenschutz. Zwischen Dachrand und Modulen bleibt ein Weg von mindestens 60 cm frei, auch für spätere Kontrollen.
Suva, Sicher zu Energie vom Dach - Abschluss
Anschluss und Inbetriebnahme
Den Anschluss an die Hauptverteilung legen wir in eine Randzeit, damit der Betrieb weiterläuft. Ab 100 kWp beglaubigt eine akkreditierte Auditorin die Anlagedaten, die Inbetriebnahme melden wir innert 3 Monaten an Pronovo.
Häufige Fragen zu Photovoltaik im Gewerbe
Antworten zu Eigenverbrauch, Kosten, Förderung und Montage auf Gewerbe- und Industriebauten im Kanton Bern.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Schreiben Sie uns kurz über das Anfrageformular. Wir beantworten Fragen zu Ihrer Anlage gerne persönlich.
Frage stellenJa, wenn der Betrieb tagsüber viel Strom braucht. Jede selbst verbrauchte kWh spart bei der BKW im Mittel 21,36 Rappen ohne MWST, für eingespeisten Strom gab es 2026 im Mittel rund 7,6 Rappen. Eine Anlage mit 100 kWp ist bei gutem Eigenverbrauch in rund 9 bis 10 Jahren bezahlt und hält im Mittel 33 Jahre.
Anlagen von 30 bis 100 kWp kosteten 2025 im Median CHF 1’428 pro kWp ohne MWST, von 100 bis 300 kWp CHF 1’102 und von 300 bis 1000 kWp CHF 800. Eine Anlage mit 100 kWp kostet damit rund CHF 144’000, davon gehen CHF 31’800 Einmalvergütung ab. Grundlage ist die Preisbeobachtungsstudie 2025 von EnergieSchweiz.
Das hängt von Betriebszeiten und Anlagengrösse ab. In unserem Modell nutzen Büro, Werkstatt und Laden bei 100 kWp und 150’000 kWh Verbrauch 77 bis 81 Prozent des Solarstroms selbst, am Wochenende deutlich weniger. Genau zeigt es der Lastgang in Viertelstunden, den Sie mit einem Smart Meter für die letzten 5 Jahre beim Netzbetreiber abrufen können.
Im Kanton Bern im Jahr der Erstellung und im Jahr danach mit je bis zu 50 Prozent vom Buchwert, danach mit bis zu 40 Prozent. Die Einmalvergütung ziehen Sie vom Anschaffungswert ab, oder Sie buchen sie als Ertrag und schreiben gleich viel ab. Selbst verbrauchter Solarstrom wird weder als Ertrag noch als Aufwand verbucht.
Der Bund zahlt die Einmalvergütung: CHF 360 pro kWp bis 30 kWp, CHF 300 bis 100 kWp und CHF 250 darüber. Ab 100 kWp kann das Gesuch bei Pronovo schon vor dem Bau eingehen. Einzelne Gemeinden zahlen zusätzlich, Ittigen zum Beispiel 50 Prozent der Einmalvergütung, höchstens CHF 30’000.
Meist nicht. Ragt die Anlage auf dem Flachdach höchstens 1 Meter über den Dachrand und ist sie so weit zurückversetzt, dass man sie von unten kaum sieht, genügt eine Meldung. Im Kanton Bern geht sie spätestens 7 Arbeitstage vor Baubeginn über eBau an die Gemeinde. An Baudenkmälern braucht es immer eine Baubewilligung.
Ja, für neue Bauten und Erweiterungen seit dem 1. Januar 2026, auch für unbeheizte Hallen. Die Anlage muss mindestens 10 Prozent der anrechenbaren Gebäudefläche erreichen, geeignete Dächer sind zu 60 Prozent zu belegen. Bei einer grossen Dachsanierung besteht nur eine Meldepflicht, eine Pflicht zur Solaranlage entsteht daraus nicht.
Bei der BKW sollen neue Anlagen höchstens 70 Prozent der Modulleistung ins Netz einspeisen. Was der Betrieb selbst verbraucht oder speichert, ist nicht begrenzt. Das Gesetz erlaubt dem Netzbetreiber, höchstens 3 Prozent der Jahresproduktion abzuregeln.
In 60 Sekunden zur unverbindlichen Offerte
Beschreiben Sie kurz Ihr Gebäude und was Sie mit der Solaranlage vorhaben. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung und einem Terminvorschlag.
- Antwort innerhalb von 24 Stunden
- Kostenlos und unverbindlich
- Eigenes Montage-Team, keine Subunternehmer
- Förderantrag und Anschlussgesuch inklusive
Vielen Dank!
Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.