Förderung für Solaranlagen im Kanton Bern: Was Sie 2026 erhalten
Für eine Solaranlage im Kanton Bern zahlt der Bund 2026 eine Einmalvergütung von CHF 360 pro kWp, bei Indach-Anlagen CHF 400. Den Rest der Investition ziehen Sie von den Steuern ab. In der Stadt Bern und in einigen Gemeinden kommt ein Beitrag dazu.
Rechnen Sie unten aus, was für Ihre Anlage zusammenkommt und wann das Geld eintrifft. Wenn wir Ihre Anlage bauen, reichen wir die Gesuche für Sie ein. Mehr zu uns: Photovoltaik aus Ostermundigen für den Kanton Bern.
- Vor Baubeginn Gesuch an Stadt oder Gemeinde nur Stadt Bern
- Nach der Inbetriebnahme Beitrag ewb CHF 0
- Rund 2 Monate nach dem Gesuch Einmalvergütung Pronovo CHF 3’600
- Mit der Steuerrechnung Steuerersparnis CHF 5’000
Einmalvergütung nach den Ansätzen von Pronovo für 2026, Neigungsbonus für eine angebaute Fassadenanlage. Beiträge von ewb nur auf dem Gebiet der Stadt Bern, für Speicher ab 4 kWh. Investition und Steuerersparnis mit den Richtpreisen der Preisbeobachtungsstudie 2025 von EnergieSchweiz für Aufdachanlagen und Speicher. Die Steuerersparnis ist nur für die Solaranlage gerechnet, nach Abzug der Förderbeiträge. Im Kanton Bern ist auch der Speicher abziehbar.
Welche Förderung gibt es für Solaranlagen im Kanton Bern?
Die Förderung kommt aus drei Quellen: der Einmalvergütung des Bundes, dem Abzug bei den Steuern und den Beiträgen einzelner Städte und Gemeinden. Der Kanton Bern selbst zahlt keine Beiträge an Solaranlagen. Für den eingespeisten Strom erhalten Sie zusätzlich die Rückliefervergütung.
- CHF 360
- Einmalvergütung pro kWp bis 30 kWp bei Aufdachanlagen. Eine Anlage mit 10 kWp erhält CHF 3’600 Pronovo, Ansätze 2026
- CHF 400
- pro kWp bei Indach-Anlagen, dazu ein Bonus von CHF 200 bis 400 pro kWp für Fassaden Energieförderungsverordnung, Anhang 2.1
- 100 %
- der Investition nach Abzug der Förderbeiträge sind im Kanton Bern als Unterhalt abziehbar, seit 2024 auch bei Neubauten Steuerverwaltung Kanton Bern
- 2028
- ist das letzte Jahr, in dem die Anlage bei der direkten Bundessteuer abziehbar ist, nur bei bestehenden Gebäuden Eidgenössisches Finanzdepartement
- CHF 80
- pro kWp zahlt ewb in der Stadt Bern, dazu CHF 100 pro kWh Speicher. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingehen ewb, Förderprogramme
- 6 Rp.
- Mindestvergütung pro eingespeiste kWh für Anlagen unter 30 kW. Die BKW zahlte im 3. Quartal 2026 8,54 Rp. Energieverordnung Art. 12, BKW
Stand Oktober 2026. Die Ansätze der Einmalvergütung prüft der Bund jährlich, Gemeindeprogramme können sich während des Jahres ändern.
Einmalvergütung (EIV) von Pronovo: so viel zahlt der Bund 2026
Der Bund zahlt 2026 für jede Solaranlage ab 2 kWp eine einmalige Vergütung: CHF 360 pro kWp für die ersten 30 kWp einer Aufdachanlage. Eine Anlage mit 10 kWp erhält so CHF 3’600. Ausgezahlt wird über Pronovo, die Vollzugsstelle des Bundes.
Grössere Anlagen erhalten für den Teil über 30 kWp einen tieferen Ansatz. Gerechnet wird anteilig, eine Anlage mit 50 kWp erhält also für die ersten 30 kWp den vollen Betrag. Für Anlagen unter 30 kWp schlägt der Bund ab dem 1. April 2027 CHF 40 mehr pro kWp vor (Vernehmlassung 2026). Beschlossen ist das noch nicht.
- Anteil bis 30 kWp: CHF 360 pro kWp
- Anteil 30 bis 100 kWp: CHF 300 pro kWp
Ansätze für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. April 2025, 2026 unverändert, ohne Grundbeitrag. Ab 100 kWp gilt CHF 250 pro kWp. Quellen: Energieförderungsverordnung, Anhang 2.1, Tarifrechner von Pronovo.
Indach-Anlagen
Ersetzen die Module die Ziegel, gilt die Anlage als integriert: CHF 400 statt 360 pro kWp bis 30 kWp.
Indach-Solaranlagen mit höherem FörderansatzFassaden und steile Flächen
Für Anlagenteile mit mindestens 75 Grad Neigung kommt ein Neigungsbonus dazu: CHF 200 pro kWp bei angebauten, CHF 400 bei integrierten Anlagen.
Solarfassaden mit NeigungsbonusVoraussetzungen
- Fest installierte Anlage ab 2 kWp. Bei einer Erweiterung ab 2 kWp gibt es den Beitrag für die zusätzliche Leistung.
- Gesuch nach der Inbetriebnahme über das Kundenportal von Pronovo. Eine Frist gibt es nicht, die Reihenfolge richtet sich nach dem Eingang.
- Die Anlage muss mindestens 20 Jahre in Betrieb bleiben.
- Auch Neubauten mit Solarpflicht erhalten die Einmalvergütung. Für Batteriespeicher gibt es keine.
Steuern sparen: Abzug der Investition im Kanton Bern
Im Kanton Bern ziehen Sie die Kosten der Solaranlage nach Abzug der Förderbeiträge vom Einkommen ab, deklariert wie Unterhaltskosten der Liegenschaft. Das gilt seit dem Steuerjahr 2024 auch bei Neubauten. Bei der direkten Bundessteuer ist der Abzug nur bei bestehenden Gebäuden möglich, letztmals im Steuerjahr 2028.
Wie viel Sie sparen, hängt vom Grenzsteuersatz ab, also vom Steuersatz auf den letzten verdienten Franken. Bei einer Anlage mit 10 kWp für rund CHF 23’500 bleiben nach der Einmalvergütung CHF 19’900 zum Abziehen. Wie sich der Preis zusammensetzt, zeigt unsere Übersicht zu Preisen und Amortisation von Solaranlagen.
Wo ist die Solaranlage abziehbar?
| Steuer | Bestehendes Gebäude | Neubau |
|---|---|---|
| Kanton und Gemeinde Bern | abziehbar | abziehbar seit 2024 |
| Direkte Bundessteuer | abziehbar bis 2028 | nicht abziehbar |
Ab 2029 entfällt der Abzug bei der Bundessteuer mit der Abschaffung des Eigenmietwerts. Für Kanton und Gemeinde schlägt der Regierungsrat vor, ihn bis 2050 weiterzuführen, ohne Neubauten. Quellen: Steuerverwaltung Kanton Bern, ESTV, EFD, Regierungsrat Bern.
Abziehbarer Betrag CHF 19’900: Richtpreis 10 kWp inklusive MWST nach der Preisbeobachtungsstudie 2025, abzüglich Einmalvergütung.
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Im Jahr der Rechnung
Abziehbar ist im Steuerjahr, in dem die Rechnung gestellt wurde. Übersteigen die Kosten Ihr Einkommen, überträgt die Steuerverwaltung den Rest auf höchstens zwei Folgejahre.
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Förderbeiträge zuerst abziehen
Abziehbar ist, was Sie selbst tragen. Steht die Einmalvergütung im Jahr der Rechnung noch nicht fest, ziehen Sie die vollen Kosten ab und versteuern die Vergütung im Jahr, in dem ihre Höhe feststeht.
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Speicher und Ladestation
Im Kanton Bern sind auch ein Batteriespeicher und eine Ladestation abziehbar, wenn sie mit Strom aus der eigenen Solaranlage gespeist werden.
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Rücklieferung ist Einkommen
Die Vergütung für eingespeisten Strom ist steuerbar, die Kosten für den Strom aus dem Netz dürfen Sie damit verrechnen. Bei Anlagen bis 10 kWp müssen Sie nichts deklarieren.
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Vermögenssteuer
Die Solaranlage erhöht weder den amtlichen Wert noch den Eigenmietwert. Als Vermögen versteuert werden 20 Prozent des Anschaffungswerts.
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Ab 2029
Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts entfällt der Abzug bei der Bundessteuer. Der Kanton Bern schlägt vor, ihn bis 2050 beizubehalten, bei Neubauten aber nicht mehr. Die Vernehmlassung läuft bis 15. Januar 2027.
Förderprogramme von Gemeinden und Energieversorgern
Zur Einmalvergütung kommen in einigen Städten und Gemeinden eigene Beiträge dazu, etwa in Bern, Thun, Ittigen, Biel und Muri. Die meisten verlangen das Gesuch vor Baubeginn, später eingereichte Gesuche werden in der Regel nicht berücksichtigt.
Der Kanton Bern zahlt keine Beiträge an Solaranlagen oder Batteriespeicher. Sein Förderprogramm Energie unterstützt unter anderem Heizungsersatz, thermische Solaranlagen und Ladestationen.
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Stadt Bern
Energie Wasser Bern (ewb)CHF 80 pro kWp
Bis 30 kWp CHF 80 pro kWp, darüber CHF 2’400 pauschal. Speicher ab 4 kWh mit Lastmanagement: CHF 100 pro kWh, ab 50 kWh CHF 5’000. Gesuch vor Baubeginn, die Zusage gilt ein Jahr.
ewb, Förderprogramme -
Thun
Stadt Thun, Geschäftsstelle Energie ThunCHF 300 pro kWp
Für steile Anlagen mit mehr als 60 Grad Neigung, zwischen Ost und West ausgerichtet, etwa an Fassaden. In die Fassade integriert sind es CHF 1’000 pro kWp, höchstens CHF 30’000. Wer ein Dach eines Gebäudes von vor 2023 dichter belegt, erhält für die zusätzliche Leistung CHF 200 pro kWp. Gesuch vor Beginn.
Stadt Thun, Weisungen Förderprogramm -
Ittigen
Gemeinde Ittigen50 % der Einmalvergütung
Für neue Anlagen und Erweiterungen zahlt die Gemeinde die Hälfte des Bundesbeitrags dazu, höchstens CHF 30’000. Bei 10 kWp sind das CHF 1’800. Speicher fördert Ittigen nicht.
Gemeinde Ittigen, Energieförderung -
Biel
Stadt Biel25 % der Kosten
Für Solaranlagen mit Dachbegrünung, an Fassaden und Balkonen, höchstens CHF 5’000. Gesuch vor Projektbeginn, das Programm läuft bis Ende 2028.
Stadt Biel, Förderprogramm Klima und Energie -
Muri bei Bern
Gemeinde Muri bei BernCHF 100 pro kWh Speicher
Speicher ab 4 kWh mit Lastmanagement, höchstens CHF 5’000. Fassadenanlagen 25 Prozent, höchstens CHF 10’000, ZEV CHF 200 pro Messpunkt. Für Dachanlagen gibt es keinen allgemeinen Beitrag. Gesuch vor Baubeginn.
Gemeinde Muri bei Bern, Förderverordnung -
Weitere Gemeinden
Übersicht energiefranken.chje nach Gemeinde
Worb, Spiez und Lyss führen ebenfalls Programme für Photovoltaik. Köniz zahlt keine eigenen Beiträge und verweist auf die Einmalvergütung des Bundes.
energiefranken.ch
Stand Oktober 2026. Programme ändern sich oft während des Jahres, und Budgets können ausgeschöpft sein. Alle Programme Ihrer Gemeinde zeigt energiefranken.ch. Wir prüfen vor der Offerte, was für Ihre Adresse gilt.
Rückliefertarif: was Sie für Ihren Solarstrom erhalten
Für eingespeisten Solarstrom zahlte die BKW 2026 je nach Quartal 6,00 bis 10,27 Rappen pro kWh. ewb zahlt in der Stadt Bern mindestens 10,96 Rappen, inklusive Herkunftsnachweis. Selbst verbrauchter Strom ist mehr wert: Er spart den Strompreis von rund 27,7 Rappen bei der BKW und 33,6 Rappen bei ewb.
Seit 2026 vergüten die Netzbetreiber im ganzen Land mindestens den Referenzmarktpreis des Quartals. Für Anlagen unter 30 kW gilt eine Mindestvergütung von 6 Rappen, wenn der Marktpreis tiefer liegt. Darum rechnet sich eine Anlage vor allem über den Eigenverbrauch.
- Strompreis beim Bezug aus dem Netz
- Vergütung für eingespeisten Strom
- Mindestvergütung unter 30 kW: 6 Rp.
Strombezug: Tarif 2027 für einen typischen Haushalt inklusive MWST (ElCom). Einspeisung ohne MWST, wie sie Privatpersonen erhalten: BKW für Anlagen unter 30 kW ohne Herkunftsnachweis (BKW), ewb für Anlagen bis 100 kW mit Herkunftsnachweis (ewb). Das 4. Quartal wird im Januar 2027 publiziert.
Ab 2027: Preis zum Zeitpunkt der Einspeisung
Ab dem 1. Januar 2027 richtet sich die Vergütung nach dem Day-Ahead-Spotpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Liegt der Durchschnitt eines Quartals unter der Mindestvergütung, zahlt der Netzbetreiber die Differenz nach. Die BKW wendet das ab 2027 auf neue Anlagen an. ewb zahlt 2027 für Anlagen bis 100 kW weiterhin mindestens 10,96 Rappen.
Herkunftsnachweise bringen mehr
Mit jeder eingespeisten kWh entsteht ein Herkunftsnachweis. Die BKW kauft ihn seit dem 1. April 2026 für 2,0 Rappen pro kWh zusätzlich, wenn die Anlage nach «naturemade star» zertifizierbar ist. Bei ewb ist er im Tarif bis 100 kW enthalten. Die Anmeldung erledigen wir mit der Inbetriebnahme.
So stellen wir den Antrag für Sie
Bis die Förderung ausbezahlt ist, braucht es mehrere Gesuche und Meldungen in einer festen Reihenfolge. Das Gesuch an die Stadt oder Gemeinde muss vor dem Bau eingehen, das an Pronovo erst danach. Mit Ihrer Vollmacht reichen wir alles für Sie ein.
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Förderung prüfen
Wir klären, welche Beiträge an Ihrer Adresse gelten, und rechnen Einmalvergütung, Gemeindebeitrag und Steuerabzug in die Offerte ein.
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Gesuch an Stadt oder Gemeinde
In der Stadt Bern muss das Gesuch bei ewb vor Baubeginn eingehen, für Anlage und Speicher. Auch andere Gemeinden verlangen das Gesuch meist vor dem Bau.
Förderprogramm von ewb -
Meldung und Anschlussgesuch
Die Anlage melden wir der Gemeinde über eBau. Beim Netzbetreiber, etwa der BKW oder ewb, reichen wir das Anschlussgesuch ein.
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Montage und Sicherheitsnachweis
Nach der Montage prüfen wir die Anlage und erstellen den Sicherheitsnachweis mit Mess- und Prüfprotokoll. Danach nimmt der Netzbetreiber die Anlage ans Netz.
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Beglaubigung der Anlagedaten
Die Daten der Anlage werden im System für Herkunftsnachweise von Pronovo erfasst und beglaubigt. Die Beglaubigung gehört zum Gesuch um die Einmalvergütung.
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Gesuch um Einmalvergütung
Im Kundenportal von Pronovo reichen wir Angaben zur Anlage, Sicherheitsnachweis, einen Grundbuchauszug, der höchstens ein Jahr alt ist, und Ihre Bankverbindung ein, bei Indach-Anlagen drei Fotos. Pronovo zahlt im Schnitt rund zwei Monate nach dem Gesuch.
Gesuch bei Pronovo -
Unterlagen für die Steuererklärung
Schlussrechnung, Zahlungsbelege und die Abrechnung der Förderbeiträge gehören in die Steuererklärung des Jahres, in dem die Rechnung gestellt wurde. Wir geben Ihnen alle Unterlagen zusammen ab.
Häufige Fragen zur Förderung von Solaranlagen
Antworten zu Einmalvergütung, Steuerabzug, Gemeindebeiträgen und Rückliefertarif im Kanton Bern.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Schreiben Sie uns kurz über das Anfrageformular. Wir beantworten Fragen zu Ihrer Anlage gerne persönlich.
Frage stellenCHF 360 pro kWp für die ersten 30 kWp einer Aufdachanlage, CHF 400 bei Indach-Anlagen. Für den Teil von 30 bis 100 kWp sind es CHF 300 bzw. 330, ab 100 kWp CHF 250. Einen Grundbeitrag gibt es nicht mehr. Eine Anlage mit 10 kWp auf dem Dach erhält CHF 3’600.
Die Investition senkt Ihre Steuern: Im Kanton Bern ist sie nach Abzug der Förderbeiträge vom Einkommen abziehbar, bei der Bundessteuer bis 2028 und nur bei bestehenden Gebäuden. Die Vergütung für eingespeisten Strom ist steuerbares Einkommen, bei Anlagen bis 10 kWp müssen Sie sie im Kanton Bern nicht deklarieren. Als Vermögen versteuert werden 20 Prozent des Anschaffungswerts.
Pronovo zahlt im Schnitt rund zwei Monate nach dem Gesuch, nach Angaben von Pronovo für das erste Halbjahr 2026. Das Gesuch wird erst nach der Inbetriebnahme eingereicht, zusammen mit der Beglaubigung der Anlagedaten. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Eingang des Gesuchs.
Bei den Beiträgen von Stadt und Gemeinden ja: In der Stadt Bern muss das Gesuch bei ewb vor Baubeginn eingehen. Die Einmalvergütung des Bundes beantragen Sie erst nach der Inbetriebnahme. Wenn wir Ihre Anlage bauen, reichen wir beide Gesuche mit Ihrer Vollmacht ein.
Vom Bund nicht, die Einmalvergütung gilt nur für die Solaranlage. In der Stadt Bern zahlt ewb CHF 100 pro kWh für Speicher von 4 bis 50 kWh, Muri bei Bern gleich viel bis höchstens CHF 5’000. Im Kanton Bern können Sie einen Speicher, der mit der eigenen Solaranlage geladen wird, ausserdem von den Steuern abziehen.
Mit Beiträgen nicht, das kantonale Förderprogramm Energie enthält keine Beiträge an Photovoltaik. Der Kanton fördert über die Steuern: Die Investition ist abziehbar, seit 2024 auch bei Neubauten. Beiträge zahlen einzelne Städte und Gemeinden, etwa Bern, Thun, Ittigen und Biel.
Die BKW zahlte 2026 je nach Quartal 6,00 bis 10,27 Rappen pro kWh für Anlagen unter 30 kW, dazu 2,0 Rappen für den Herkunftsnachweis. ewb zahlt in der Stadt Bern für Anlagen bis 100 kW mindestens 10,96 Rappen inklusive Herkunftsnachweis, auch 2027. Landesweit gilt für Anlagen unter 30 kW eine Mindestvergütung von 6 Rappen.
Seit 2026 vergüten alle Netzbetreiber eingespeisten Strom mindestens zum Marktpreis des Quartals, bei Anlagen unter 30 kW mit mindestens 6 Rappen. Ab 2027 gilt der Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Für den 1. April 2027 schlägt der Bund CHF 40 mehr Einmalvergütung pro kWp für Anlagen unter 30 kWp vor, beschlossen ist das noch nicht.
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- Förderantrag und Anschlussgesuch inklusive
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